Das Hinrichtungshaus im Innenhof des Strafgefängnisses Wolfenbüttel, ca. 1944 (Niedersächsisches Landesarchiv - Standort Wolfenbüttel, 50 Slg. 234 Nr. 42)

Die letzte Hinrichtung im Strafgefängnis Wolfenbüttel in der NS-Zeit

Am 15. März 1945 findet im Strafgefängnis Wolfenbüttel die letzte Hinrichtung während der Zeit des Nationalsozialismus statt. Johann Emanuel C., geboren am 7. September 1916, war vom Sondergericht in Bremen zum Tode und zum dauernden Ehrverlust verurteilt worden.
Viele der Hingerichteten wurden von Sondergerichten verurteilt. Seit dem 5. September 1939 galt die „Verordnung gegen Volksschädlinge“. Vielfältige „Delikte“ konnten hierauf begründet mit dem Tode bestraft werden: Im Fall von Johann Emanuel C. reichte das Mitnehmen einer Armbanduhr, einer Pfeife, eines Feuerzeugs, einer Zigarettenspitze und einer Tabaksdose beim Räumen eines durch einen Bombenangriff zerstörten Erdbunkers dem Sondergericht für die Verhängung des Todesurteils wegen Plünderns.
Im Verzeichnis der Hingerichteten im Strafgefängnis Wolfenbüttel wurden zwischen dem 12. Oktober 1937 und dem 15. März 1945 insgesamt 516 Menschen eingetragen. Wolfenbüttel war damit eine der zentralen Hinrichtungsstätten in Norddeutschland. Am 11. April 1945 wurde das Strafgefängnis befreit.