Archiv der Kategorie: 15. März 1945

Das Hinrichtungshaus im Innenhof des Strafgefängnisses Wolfenbüttel, ca. 1944 (Niedersächsisches Landesarchiv - Standort Wolfenbüttel, 50 Slg. 234 Nr. 42)

Die letzte Hinrichtung im Strafgefängnis Wolfenbüttel in der NS-Zeit

Am 15. März 1945 findet im Strafgefängnis Wolfenbüttel die letzte Hinrichtung während der Zeit des Nationalsozialismus statt. Johann Emanuel C., geboren am 7. September 1916, war vom Sondergericht in Bremen zum Tode und zum dauernden Ehrverlust verurteilt worden.
Viele der Hingerichteten wurden von Sondergerichten verurteilt. Seit dem 5. September 1939 galt die „Verordnung gegen Volksschädlinge“. Vielfältige „Delikte“ konnten hierauf begründet mit dem Tode bestraft werden: Im Fall von Johann Emanuel C. reichte das Mitnehmen einer Armbanduhr, einer Pfeife, eines Feuerzeugs, einer Zigarettenspitze und einer Tabaksdose beim Räumen eines durch einen Bombenangriff zerstörten Erdbunkers dem Sondergericht für die Verhängung des Todesurteils wegen Plünderns.
Im Verzeichnis der Hingerichteten im Strafgefängnis Wolfenbüttel wurden zwischen dem 12. Oktober 1937 und dem 15. März 1945 insgesamt 516 Menschen eingetragen. Wolfenbüttel war damit eine der zentralen Hinrichtungsstätten in Norddeutschland. Am 11. April 1945 wurde das Strafgefängnis befreit.

Übersicht über Anzahl und Einsatz der weiblichen Häftlinge des KZ Bergen-Belsen

Am 15. März 1945 unterzeichnet Josef Kramer, der Kommandant des KZ Bergen-Belsen, eine „Übersicht über Anzahl und Einsatz der weiblichen Häftlinge“ für die vergangenen zwei Wochen.

Die SS bezeichnete Bergen-Belsen offiziell als „Aufenthaltslager“, was der ursprünglichen Funktionszuweisung als Austauschlager für jüdische Geiselhäftlinge entsprechen sollte. Hinter der Zahl der 5 481 „Zugänge“ verbergen sich Transporte mit zahlreichen Frauen verschiedener Verfolgtengruppen aus den KZ Ravensbrück, Gross-Rosen und Flossenbürg sowie sechs Geburten. Den größten Anteil an den „Abgängen“ haben mit 1 223 die Verstorbenen. Bei den 63 Entlassungen handelte es sich um Frauen und Mädchen, die zur Gruppe der Juden gehörte, die am 4. März in die Türkei kamen.

Übersichten dieser Art wurden zweimal monatlich jeweils für männliche und weibliche Häftlinge angefertigt. Um diese Zahlen zu ermitteln, ließ die SS die Häftlinge bei jedem Wetter oftmals stundenlang Appell stehen. Auf den hier nicht gezeigten übrigen drei Seiten finden sich Angaben zum Arbeitseinsatz der Frauen.

Dies ist eines der wenigen erhaltenen Dokumente aus der Verwaltung des KZ Bergen-Belsen, denn die SS verbrannte kurz vor dem Eintreffen der britischen Armee die Registratur. Ein niederländischer Funktionshäftling aus der Schreibstube rettete die vorliegende Übersicht vor der Vernichtung.